Laserschutzkurs
Umfangreiche gesetzliche Bestimmungen sind für den Betrieb eines Lasers zu erfüllen. Für Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 bedarf es nach §6 der Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung eines Laserschutzbeauftragten. Der Laser zur Tatttooentfernung gehört zu der Laserklasse 4.
Ich bin bei der zuständigen Berufsgenossenschaft benannt.
In einem Seminar wurden mir alle Informationen ausführlich vermittelt, über die ich nachweislich verfügen muss um meine Aufgabe verantwortungsvoll auszuüben. Ich erfülle die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift. Dieses ist zertifiziert.
Physikalische und technische Grundlagen
Entstehung von Laserstrahlung
Eigenschaften der Laserstrahlung
Betriebsarten der Laserstrahlung
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Wechselwirkung von Laserstrahlung
Wirkung auf biologisches Gewebe
Grenzwerte / BeispielrechnungenKlinischer Einsatz des Lasers/Anwendungsbeispiele
Diagnostik
Photochemische Reaktion
Vaporisieren, Koagulieren
Photoablation, Photodisruption
Aktuelle Entwicklung von Lasern für medizinische Anwendungen
Beschreibung/Funktion
Schutzmaßnahmen/Laserschutzfilter
Rechtliche Grundlagen
Gesetze, Richtlinien
Unfallverhütungsvorschriften
DIN (EN) –Normen, VDI-Richtlienen
Der Laserschutzbeauftragte
Aufgaben und Verantwortung